Mitgliederversammlung 16.08.2022

VOLKSINITIATIVE «KEINE MASSENTIERHALTUNG IN DER SCHWEIZ» –
MASSENTIERHALTUNGSINITIATIVE

Die Initiative will sogenannte «Massentierhaltung» verbieten und die Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen.

Laut den Initianten würden die meisten Tiere in der Landwirtschaft den Grossteil ihres Lebens auf Betonböden verbringen und hätten kaum Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Initiative fordert, dass alle Tiere «bedürfnisgerecht leben können». Das hiesse: mehr Platz pro Tier, Einstreu für alle Tiere, Möglichkeiten zum Spielen, artgerechte Fütterung.

Es wäre ein Trend, dass «industrielle Grossbetriebe die traditionellen Höfe zunehmend verdrängen und das Tierwohl systematisch missachten», argumentieren die Initianten. Der Bund müsse deshalb strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten.

Für die Gegner der Initiative (unter anderem bürgerliche Parteien, Bauern- und Wirtschaftsverbände) ist die Initiative viel zu radikal. Die Schweiz habe eines der weltweit
strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren seien geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden.

Es ist bereits heute so, dass der Bund landwirtschaftliche Produktionsformen fördert, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie. Die Zahl an Tieren pro Betrieb bei Hühnern, Schweinen und Kälbern sind bereits gesetzlich limitiert. Es gibt zahlreiche weitergehende Labelangebote und ein funktionierendes Kontrollsystem. Ein Importverbot für Produkte ohne Bio-Standard in der Tierhaltung wäre nur mit sehr grossem Aufwand durchzusetzen. Viele Lebensmittel würden teurer.

Sven Blum, Grossrat Grüne, sprach sich für die Initiative aus. Dagegen hielt Urs Schneider, Stellvertretender Direktor vom Amt für Landwirtschaft.

Mit 7 Ja- zu 34 Nein-Stimmen wurde die Vorlage klar abgelehnt.

BUNDESBESCHLUSS ÃœBER DIE ZUSATZFINANZIERUNG DER AHV DURCH EINE
ERHÖHUNG DER MEHRWERTSTEUER

Am 25. September 2022 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Stabilisierung der AHV (AHV 21) ab. Zu diesem Paket gehört der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST).

Solche MWST-Erhöhungen bedürfen einer Verfassungsänderung und kommen damit automatisch zur Abstimmung (obligatorisches Referendum). Der Bundesbeschluss
ist mit den im AHVG vorgesehenen Massnahmen verknüpft, gegen die ein Referendum zustande gekommen ist. Der Bundesbeschluss kann somit nur dann umgesetzt werden, wenn das Volk auch diese Gesetzesänderung annimmt.

Die Reform AHV 21 hat zum Ziel, die Finanzen der AHV bis 2030 zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Die vorgesehenen Massnahmen sehen eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine
Flexibilisierung des Altersrücktritts und die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) vor. Die Vorlage enthält eine Erhöhung der MWST um 0,4 Prozentpunkte für die AHV.

Der Bund erhofft sich damit Mehreinnahmen für die AHV im Jahr 2032 in der Höhe von 1,488 Milliarden Franken. Die Altersrente kann zwischen 63 und 70 Jahren flexibel und schrittweise bezogen werden. Der AHV fliesst eine Zusatzfinanzierung über eine Erhöhung der MWST um 0,4 Prozentpunkte zu.

Die Befürworter begründen die Reform mit der gestiegenen Lebenserwartung. Deswegen müssten die Altersrenten immer länger an Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt werden. In den nächsten Jahren gelangen die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1970 (sog. «Babyboomer-Generation») ins Rentenalter. Das finanzielle Gleichgewicht der AHV sei nicht mehr gegeben, weil die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Zudem sei das Bedürfnis nach einem flexiblen Altersrücktritt gestiegen.

Die Reform AHV 21 bezweckt deshalb, das Niveau der AHV-Renten zu sichern und zu erhalten, das finanzielle Gleichgewicht der AHV im nächsten Jahrzehnt zu sichern sowie dem Bedürfnis nach Flexibilität gerecht zu werden. Die Befürworter halten die Reform für einen wichtigen Akt der «Generationensolidarität », zu dem alle etwas beitragen.

Für die Gegner, hauptsächlich linke Organisationen und Gewerkschaften, entspricht die Vorlage einem «AHV-Abbau». Mit der AHV 21 soll auf Kosten der Frauen gespart werden, die bereits heute einen Drittel weniger Rente erhielten als Männer. Zudem würden auch Ehepaare verlieren. Es sei heute für Über-60-Jährige schon sehr schwer, überhaupt noch eine Arbeit zu finden – deshalb sei es realitätsfremd, das Rentenalter zu erhöhen. Die jetzige Erhöhung des Rentenalters für Frauen und die Verknüpfung des Rentenalters an
die Lebenserwartung führe über kurz oder lang zu einer Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.

Mitte Nationalrat Christian Lohr vermochte gegenüber Felix Meier, Kantonsrat SP, zu überzeugen.

Mit 35 Ja- zu 5 Nein-Stimmen und 37 Ja- zu 4 Nein-Stimmen sagten die anwesenden Mitglieder der EDU Thurgau klar «Ja» zu den beiden Vorlagen.

ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE VERRECHNUNGSSTEUER –
VERRECHNUNGSSTEUERGESETZ

Die Gesetzesänderung sieht eine Reform der Verrechnungssteuer vor. In Zukunft sollen Zinserträge auf inländischen Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden.

Laut den Befürwortern (u. a. Bundesrat, Parlament und Wirtschaftsverbände) erhielten Schweizer Unternehmen damit bei der Kapitalaufnahme (Ausgabe von Anleihen) gleiche Bedingungen wie im Ausland und würden nicht weiter benachteiligt.

Die heutige Verrechnungssteuer vertreibe Finanzierungen von Unternehmen ins Ausland. Dadurch würden Steuereinnahmen und Geschäftsmöglichkeiten in Millionenhöhe ans Ausland verschenkt. Die Reform bringe Steuereinnahmen zurück in die Schweiz.

Würden Steuern nicht mehr im Ausland, sondern in der Schweiz bezahlt, hätten alle Schweizerinnen und Schweizer etwas davon. Gleichzeitig profitierten Kantone, Städte und Gemeinden von günstigeren Finanzierungen im Inland, was den Umgang mit Steuergeldern schone. Bei ausländischen Obligationen sowie jenen von systemrelevanten Grossbanken fallen bereits heute keine Verrechnungssteuer an.

Der heute vereidigte junge Kantonsrat der EDU Thurgau, Marcel Wittwer, stellte die Vorlage klar und verständlich vor.

Mit 30 Ja- zu 8 Nein-Stimmen wurde die Vorlage angenommen.

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Mietrecht: Untermiete
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    KVG – Einheitliche Finanzierung der Leistungen

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