Voranschlag 2024 und Finanzplan 2025–2027
Votum von Marcel Wittwer, Fraktionssprecher EDU, an der Grossratssitzung vom 07.12.2023 zum Schiessstandprojekt.
Sehr geehrter Ratspräsident, geschätzter Regierungsrat, Kolleginnen, Kollegen
Die Jagd erfüllt unbestritten wichtige Funktionen in unserer Gesellschaft. Ideologisch stehen wir von der EDU-Fraktion der Jagd sehr nahe. Das Votum gegen das Schiessstand-Projekt ist denn auch kein Votum gegen die Jagd, sondern gegen Projektkosten, die unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt werden können.
Berücksichtigt man für die BKP 1-9 von CHF 4’245’000 eine Abschreibungsdauer von 33 Jahren, ergibt sich eine jährliche Belastung von CHF 130’000. Bemessen wir die Unterhaltskosten mit 0.5% der Anlagekosten kommen noch einmal CHF 20’000 hinzu. Die Betriebskosten sind nicht eingerechnet. Weiter müssen Kapitalkosten hinzugerechnet werden, auch wenn die Finanzierung vollständig aus Eigenmitteln erfolgen würde. Eigenkapital ist teurer als Fremdkapital. Die Mittel könnten angelegt werden. Wenn wir eine 2%-Rendite ansetzen, kommen wir auf weitere CHF 85’000. Ich komme so auf jährliche Kosten von einer Viertelmillion. Diese Viertelmillion steht CHF 20’000 Mietkosten p.a. in Bülach gegenüber.
Man kann es drehen und wenden, wie man will, ein haushälterischer Umgang mit Steuermitteln sieht anders aus. Unabhängigkeit, kürzere Distanzen usw. haben wohl einen Wert, vermag auf die weitaus höheren betriebswirtschaftlichen Kosten nicht zu rechtfertigen. In der Retrospektive darf sicher moniert werden, wieso überhaupt ein Gesetz geschrieben wird, dass wir im Thurgau die Schiess-Infrastruktur erstellen müssen, nur damit das Projekt als gebundene Ausgaben verkauft werden kann. Damit binden wir uns unnötig die Hände.
Aber auch wenn wir an der eigenen Infrastruktur festhalten wollen, kann dieses Projekt mit gutem Gewissen zurückgewiesen werden. Die Mehrkosten von 40% gegenüber Voranschlag des Jahres 2022, als das Projekt in der vorberatenden Kommission diskutiert wurde, sind überwiegend auf den höheren Landpreis zurückzuführen. Der einstimmige Entscheid als Legitimationsbasis heranzuziehen, ist daher nicht wirklich schlüssig. Jetzt, mit der spotbilligen Alternative (reichlich spät abgeklärt) muss die Situation neu bewertet werden. Die EDU-Fraktion befürwortet den Rückweisungsantrag einstimmig.