Verschiebung der Baufristen bei Unwetter und Hitzewellen

Votum von Peter Schenk, Kantonsrat EDU, an der Grossratssitzung vom 11.09.2024

Sehr geehrter Ratspräsident, geschätzte Räte

Die Fraktion EDU/Aufrecht dankt dem Interpellanten für den Klarheit suchenden Vorstoss, und dem Regierungsrat für dessen Beantwortung.

Es freut uns, dass der Regierungsrat pragmatisch, verhältnismässig und nicht weiter regulieren wollend antwortet. Weiter ist erfreulich, dass er gegenwärtig wie auch künftig wegen Unwetter und Hitzewellen keine Konventionalstrafen oder Strafprämien vorsieht oder plant. Wir gehen davon aus, dass auch alle jene, die Ausschreibungen für den Kanton machen und auch alle Bauleiter, die den Kanton als Bauherrn vertreten, mit diesen Vorgaben vertraut sind. Damit ist der Kanton vorbildlich unterwegs. Die privaten Auftraggeber mögen sich hier orientieren. Als Spezialtiefbau-Unternehmer habe ich es oft erlebt, dass Auftraggeber sinnfreie Konditionen in die Ausschreibungen einbauen. Es liegt dann in der Pflicht des Auftragnehmers, diese nicht zu akzeptieren.

Aber manchmal ist es auf der Baustelle auch ohne Vertragsdruck nicht ganz einfach, allen Anforderungen gerecht zu werden. Nehmen wir beispielsweise den Belageinbau im Hochsommer: Windstille, wolkenloser Himmel, 35 Grad von oben und über 120 Grad von unten. Ob da alle existenten Vorschriften und Empfehlungen eingehalten werden können?

Zum Glück ist das für die «Belägler» im Hochsommer kein Thema. Sie organisieren sich und treffen nötige Vorkehrungen. Zum Glück dominiert der gesunde Menschenverstand und den Beteiligten ist klar: Der Belag muss jetzt fristgerecht rein. Jetzt, im Sommer. Nicht im Winter.

An der Stelle dankt die EDU/Aufrecht-Fraktion allen «Beläglern», dass sie diesen heissen Job zum Wohl der Gesellschaft in hoher Qualität ausführen! Vergessen wir auch all jene im Bauwesen nicht, die ähnliche Herausforderungen, sei es im heissen Sommer oder im eiskalten Winter, meistern. Ihnen sei ein grosser Dank ausgesprochen! Wenn in der Praxis die Verhältnismässigkeit und der gesunde Menschenverstand durch «Gewinn-Maximierung» oder «Bauprogramm- und Vorschriften-Einhaltung» verdrängt wird, ist die Zeit mehr als reif, bei den dafür verantwortlichen realitätsfernen Bürogummis an deren Arbeitsplatz die Klimaanlage und die Heizung auszubauen. Fertig.

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Mietrecht: Untermiete
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    KVG – Einheitliche Finanzierung der Leistungen

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