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Motion «Gemeindeautonomie und das Milizsystem stärken, die Idee aus der BV in die KV übertragen»

Votum von Marcel Wittwer, Fraktionssprecher EDU, an der Grossratssitzung vom 14.08.2024

Sehr geehrter Ratspräsident, geschätzter Regierungsrat, Kolleginnen, Kollegen

Es klingt verführerisch, die Demokratie, die Autonomie und das Milizsystem zu stärken. Wer möchte dem widersprechen? Nicht alles, was glänzt, ist Gold. Während in anderen Angelegenheiten Gemeindeautonomie als störend empfunden wird, wird sie hier als kraftvolles Argument ins Feld geführt. Es wäre mir lieber, wenn die Gemeindeautonomie in anderen Angelegenheiten geschätzt und gefördert würde.

Damit ich mich nicht dem Vorwurf aussetze, auch inkonsequent zu sein, nehme ich eine Differenzierung vor. Eine solche Delegationsnorm, die explizit dem Ausländerstimmrecht den Weg bereiten will, rührt den Kern einer Demokratie an. Wer wählen darf und wer nicht. Die Definition des Elektorats sollte nicht in die Zuständigkeit von Gemeinden fallen und wenn doch, müsste diese Befugnis umfassend übertragen werden, damit die Gemeinden auch Stimmrechtsalter usw. bestimmen können. Der Regierungsrat stellt mithin zurecht fest: Die Frage des Ausländerstimmrechts ist keine Angelegenheit der Subsidiarität, des Milizgedankens oder der Gemeindeautonomie, die in der Verfassung (§ 59 KV) definiert wird.

Konsequenterweise muss ich auch die Delegationsnorm in der Bundesverfassung ablehnen. Es geht also nicht um die praktische und kluge Frage, ob eine Aufgabe durch die Gemeinde erfüllt werden kann. Es gibt zentrale Pfeiler in einem nationalstaatlich verfassten Gemeinwesen, wer wählen darf und wer nicht, gehört dazu. Wir würden auch nicht über das Legalitätsprinzip in Gemeinden abstimmen lassen. Rechte und Pflichten gehören zusammen: Wer mitbestimmen will, lässt sich einbürgern.

Deshalb muss nochmals unterstrichen werden, was der Regierungsrat schreibt: Sollten weitere (einfachere) Möglichkeiten zur Erlangung des Stimm- und Wahlrechts geschaffen werden, bestünde die Gefahr, dass der Wert und die Attraktivität einer Einbürgerung und somit des Schweizer Bürgerrechts reduziert würden. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Die Fraktion EDU/Aufrecht ist einstimmig für Nichterheblicherklärung.


«Wolf im Schafspelz oder Chance?»

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