Motion «Eigenbetreuung steuerlich sichtbar machen»

Votum von Marcel Wittwer, Fraktionssprecher EDU, an der Grossratssitzung vom 17.04.2024

Sehr geehrter Ratspräsident, geschätzter Regierungsrat, Kolleginnen, Kollegen

Besten Dank den Vorstössern für ihr Anliegen, die überlegenste aller Betreuungsformen zu stärken. Für den leitenden Gedanken habt ihr von der EDU-Fraktion vollste Unterstützung und wir werden die Motion einstimmig erheblich erklären. Ordnungspolitisch wäre mir zwar lieber, man würde aufhören mit diesen ewigen Steuer- und Finanzanreizen, aber wir haben nun einmal faktisch bereits eine Fremdbetreuungs-Förderung im Gesetz verankert und deshalb ist es höchste Zeit, diese Ungerechtigkeit wieder etwas gerade zu beugen.

Es wird von bürgerlicher Seite gerne das Hohelied der Eigenverantwortung gesungen, wie ernst sie es meinen, werden wir im Verlauf der Diskussion und in der Abstimmung sehen. Die Politikerkaste verwendet gern diese grossen Worte, unter dem Strich bleibt davon nicht viel davon übrig. Es läuft einer Politik der Eigenverantwortung diametral entgegen, Anreize dafür zu setzen, die Betreuungsarbeit in fremde/staatliche Hände zu übergeben. Verschleiert wird diese antibürgerliche Politik mit zurechtgebasteltem ökonomischem Nutzen, Wahlfreiheit oder Gleichberechtigung. In der Zusammenfassung schreibt der Regierungsrat, die Lenkungswirkung des Drittbetreuungsabzugs würde mit dem Eigenbetreuungsabzug unterlaufen. Ich will einmal den Begriff Lenkungswirkung für die vielen eigenbetreuenden Eltern übersetzen und was der Regierungsrat ihnen mitzuteilen hat: Euer urnatürliches Verhalten, sich um das eigene Kind zu kümmern, ist unerwünscht. Geht arbeiten und die Kinder? – ab in die Krippe. Der Regierungsrat wird nicht den Mut haben, dies so zu formulieren und doch schreibt er genau das. Er kann sich auch nicht hinter geltendem Recht verstecken, er könnte das geltende Recht ohne Weiteres, was er regelmässig tut, im Lichte seiner Auswirkungen kritisch bewerten. Aber er tut es nicht, weil er es nicht will. Was sagt er auch noch, wenn er seine Weigerung, Eigenbetreuung zu stärken, mit Gleichberechtigung in Zusammenhang bringt. Er sagt damit im Umkehrschluss, dass eine Frau, die freiwillig zu Hause bei den Kindern ist, nicht gleichberechtigt sei, womöglich ist der Mann, der für die Familie arbeiten geht, nichts als ein Patriarch. Nur aufgrund solcher ideologischen Zerrbilder ist es zu erklären, wie sehr man den Wert der Eigenbetreuung, der so selbstevident ist, ignorieren kann. Insgeheim weiss der Regierungsrat auch um den Wert der Eigenbetreuung, vielleicht liegt es an mangelnder politischer Opportunität, sich für die Familie einzusetzen, dass er es nicht aussprechen kann. Die Thurgauer Eltern haben weder der Regierung noch das Parlament das Mandat übertragen, ihnen die Entscheidung der Betreuung abzunehmen.

Bevormundungspolitik hat leider Hochkonjunktur. Wir können heute eine erste Korrektur einleiten, indem wir diesen Vorstoss unterstützen. Wie der steuerliche Abzug gestaltet wird, ist Sache des weiteren parlamentarischen Prozesses, wohl eher als Sozialabzug, denn als Gewinnungskosten. Einen Weg wird es geben, den gibt es immer und Kantone haben es schon vorgezeigt, wie es gehen kann. Was für die EDU-Fraktion zwingend ist, ist eine exklusive Ausgestaltung des fiskalischen Anreizes, der ausschliesslich eigenbetreuenden Familien zugutekommt.

Es gilt das gesprochene Wort.


«Nichts mit Steuern sparen»

Die Thurgauer Zeitung berichtet über die Debatte zum Thema mit Erwähnung der EDU.

  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    KVG – Einheitliche Finanzierung der Leistungen

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